Grundvoraussetzung für Mediation ist, dass sämtliche, den Konflikt betreffenden Gerichtsverfahren ruhend gestellt werden.
Mediation kann nur funktionieren, wenn alle Konfliktparteien motiviert sind, eine Lösung zu finden.
Es muss den Konfliktparteien klar sein, dass sie am Steuer des Entscheidungsprozesses sitzen. Jeder von ihnen muss bereit sein, an diesem Prozess mitzuarbeiten und das Ergebnis zu verantworten.
Die Eigenverantwortung der Konfliktparteien in der Mediation hat folgende Elemente:
- sie müssen das Nötige tun, um ihre Situation gründlich zu verstehen
- sie müssen sich über ihre persönlichen Prioritäten klar werden
- sie müssen bereit sein, für sich selbst einzutreten und sich allen auftauchenden Konflikten stellen
Die Aufgabe des Mediators ist, die Situation zu beleuchten, ohne sie vorschnell zu beurteilen oder zu verzerren.
Die Bereitschaft, für sich selbst einzutreten, fordert nicht nur, den eigenen Standpunkt darzustellen, sondern sich auch gegen jede Entscheidung zu behaupten, die für die
weitere eigenen Zukunft hinderlich sein würde.